Digitale Souveränität

Souveränität für die öffentliche Hand.

Kommunen und Schulträger kennen die Sorge: einmal an einen Anbieter gebunden, kommt man kaum wieder heraus. Schulfunk dreht das um. Wir binden Sie durch Nutzen, nicht durch Abhängigkeit, und sichern Ihnen Ihre Datenhoheit verbindlich zu.

Warum das für die Verwaltung zählt

Kein weiterer Anbieter, aus dem man nicht mehr herauskommt

Vendor Lock-in ist in der öffentlichen Verwaltung ein reales Risiko: proprietäre Formate, undurchsichtige Datenstrukturen und lange Laufzeiten machen einen Wechsel teuer oder unmöglich. Schulfunk ist bewusst anders gebaut und folgt den Zielen der digitalen Souveränität, wie sie BSI, das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) und der Deutsche Städtetag formulieren: offene Standards, Datenportabilität und ein jederzeit möglicher Ausstieg.

Digitale Souveränität

Unsere Charta der Digitalen Souveränität

Technisch ist Datenschutz gelöst. Die eigentliche Frage für die Zukunft lautet: Wem gehören die Daten, und bleiben Sie frei? Unsere Antwort ist eine Selbstverpflichtung, keine Marketingfloskel.

Ihre Daten gehören Ihnen, für immer.

Sie erhalten jederzeit, ohne Zusatzkosten und ohne Begründung, einen vollständigen Export Ihrer Daten in offenen Formaten (JSON, CSV). Keine proprietären Formate, keine Hürden.

Kein Vendor Lock-in.

Schulfunk baut auf dem offenen Matrix-Protokoll, nicht auf einem geschlossenen System. Sie bleiben unabhängig, auch von uns.

Transparente Weiterentwicklung.

Sie gestalten über ein offenes Feedback-Board aktiv mit, woran wir als Nächstes arbeiten. Wir lösen reale Probleme aus dem Schul- und Kita-Alltag.

Bindung durch Zufriedenheit, nicht durch Verträge.

Sie bleiben, weil Schulfunk Ihre Probleme löst, nicht weil Sie nicht wegkönnen. Beim Wechsel unterstützen wir die Migration und löschen Ihre Daten danach DSGVO-konform und nachweisbar.

Wir überzeugen durch das Lösen eines Problems und durch Zufriedenheit, nicht durch Abhängigkeit.

Konkret für Kommunen und Schulträger

Was das im Vertrag und im Betrieb bedeutet

  • Die Charta wird auf Wunsch Anlage zu Ihrem Vertrag, etwa im Rahmen von EVB-IT, und ist damit verbindlich, nicht nur eine Absichtserklärung.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit jeder Einrichtung, TOMs als Anhang.
  • Serverstandort Deutschland, optional Betrieb im kommunalen Rechenzentrum (on premise).
  • Beim Wechsel begleiten wir die Migration zum Folgeanbieter und löschen Ihre Daten anschließend nachweisbar, mit Löschprotokoll.

Charta als Vertragsanlage anfragen

Wir besprechen mit Ihnen, wie sich die Souveränitäts-Garantie in Ihre Beschaffung und Ihren Verwaltungsbereich einfügt.

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